
Gesetzlich nicht geregelte Leistungen eines Ehegatten an den anderen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe bewirkt wurden und die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollten. Die Zuwendung ist keine Schenkung. Vielmehr liegt eine Leistung vor, bei der der Fortbestand d...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.